Liebe Erziehungsberechtigte,
Sollte ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen können oder sie aus einem triftigen Grund eine Beurlaubung beantragen möchten, finden sie hier die geeigneten Formulare.
Entschuldigungen und Anträge auf Beurlaubung sind stets beim Klassenlehrer abzugeben.
Bitte beachten Sie die Entschuldigungsregelung:
Das Fehlen Ihres Kindes muss spätestens am dritten Tag schriftlich entschuldigt sein. Hierzu genügt keine Email oder Anruf. "Tag 1" ist der erste Tag des Fehlens.